01 Absichern Unfallstelle Absichern Warnblinkanlage und Warndreieck
02 Helfen Erste Hilfe leisten Falls erforderlich, Polizei verständigen (Notruf 110 / Feuerwehr 112) und Unfallzeugen suchen.
03 Fotografieren Fotografieren sie die Unfallstelle
04 Schreiben Daten in den Unfallbericht aufnehmen Bei Unfallgegnern aus einem anderen Land umbedingt die grüne Versicherungskarte einsehen.
05 Bleiben Den Unfallort nicht verlassen

Unverschuldeter Unfall

Unfallaufnahme

Nach der Unfallaufnahme haben Sie die freie Wahl:

  • des Kfz-Sachverständigen
  • des Rechtsanwaltes
  • der Werkstatt
  • der Mietwagenfirma
  • des Abschleppdienstes

Der Sachverständige erstellt Ihnen ein unabhängiges Gutachten zur Beweissicherung; so untermauern Sie Ihre Ansprüche auch Hinsichtlich der Nutzungsausfallentschädigung und Wertminderung.

Hinweis: Die Versicherung übernimmt nach herrschender Rechtssprechung, bei einem unverschuldetem Unfall, die Kosten für das Gutachten.

Verschuldeter Unfall

Unfallaufnahme

Nach der Unfallaufnahme haben Sie auch die freie Wahl:

Nach der Unfallaufnahme setzen Sie sich sofort mit Ihrer Versicherung in Verbindung und schlagen einen unabhängigen Sachverständigen vor.
Hinweis: Bei einem verschuldetem Unfall ist unbedingt zu klären, wer für die Kosten aufkommt.

Telefon 0800 500 50 25

 
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